Energieausweise für Altbauten wurden in Deutschland 2008 verpflichtend eingeführt, um den energetischen Zustand von Gebäuden für Mieter und Käufer von Immobilien transparenter zu machen. Die EU hat mit der Fassund der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 die Stärkung des Energieausweises beschlossen. Mit dem seit dem 01.11.2020 in Kraft gesetzten Gebäudeenergiegesetz und der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) werden diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt.
Grundsätzlich muss bei jedem Neubau, jeder Neuvermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis für das gesamte Gebäude vorliegen. Energieausweise verlieren nach 10 Jahren ihre Gültigkeit.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie den Anlagen.
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